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Erbschaftsteuer

Wie wird ein unbebautes Grundstück für die Bedarfsbewertung grundsätzlich bewertet?

Grundbesitzbewertung · mittel

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Wie wird ein unbebautes Grundstück für die Bedarfsbewertung grundsätzlich bewertet?

Antwortmöglichkeiten 1. Grundstücksfläche × maßgebender Bodenrichtwert 2. Nur nach den historischen Anschaffungskosten 3. Immer mit dem 20-fachen Jahresmietwert 4. Ausschließlich nach einem vom Eigentümer frei gewählten Betrag

Richtige Antwort Grundstücksfläche × maßgebender Bodenrichtwert

Erklärung Unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich mit Grundstücksfläche mal dem maßgebenden Bodenrichtwert bewertet.

Rechtsgrundlage § 179 BewG