Eine steuerpflichtige Lebensversicherungsleistung an einen Bezugsberechtigten kürzt den Versorgungsfreibetrag allein deshalb, weil sie der Versorgung dient.
Versorgungsfreibetrag · schwer
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Eine steuerpflichtige Lebensversicherungsleistung an einen Bezugsberechtigten kürzt den Versorgungsfreibetrag allein deshalb, weil sie der Versorgung dient.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Ein steuerpflichtiger Erwerb aus einer Lebensversicherung ist kein steuerfreier Versorgungsbezug und kürzt den Versorgungsfreibetrag daher nicht allein aus diesem Grund.
Rechtsgrundlage § 17 ErbStG; § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG