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Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der ungekürzte Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten grundsätzlich?

Versorgungsfreibetrag · mittel

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Wie hoch ist der ungekürzte Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten 1. 20.000 € 2. 100.000 € 3. 256.000 € 4. 500.000 €

Richtige Antwort 256.000 €

Erklärung Der besondere Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners beträgt grundsätzlich bis zu 256.000 Euro und steht zusätzlich zum persönlichen Freibetrag zur Verfügung.

Rechtsgrundlage § 17 Abs. 1 ErbStG