Wie hoch ist der ungekürzte Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten grundsätzlich?
Versorgungsfreibetrag · mittel
Tempo
Wie hoch ist der ungekürzte Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten grundsätzlich?
Antwortmöglichkeiten 1. 20.000 € 2. 100.000 € 3. 256.000 € 4. 500.000 €
Richtige Antwort 256.000 €
Erklärung Der besondere Versorgungsfreibetrag des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners beträgt grundsätzlich bis zu 256.000 Euro und steht zusätzlich zum persönlichen Freibetrag zur Verfügung.
Rechtsgrundlage § 17 Abs. 1 ErbStG