Welcher persönliche Freibetrag gilt grundsätzlich für einen Enkel, wenn das vermittelnde Kind des Schenkers oder Erblassers noch lebt?
Freibeträge · mittel
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Welcher persönliche Freibetrag gilt grundsätzlich für einen Enkel, wenn das vermittelnde Kind des Schenkers oder Erblassers noch lebt?
Antwortmöglichkeiten 1. 20.000 € 2. 100.000 € 3. 200.000 € 4. 400.000 €
Richtige Antwort 200.000 €
Erklärung Kinder von Kindern erhalten grundsätzlich einen Freibetrag von 200.000 Euro. Ist das vermittelnde Kind bereits verstorben, kann für dessen Kinder die höhere Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG relevant sein.
Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG