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Erbschaftsteuer

Wie wird der steuerpflichtige Erwerb vor Anwendung des Steuertarifs grundsätzlich gerundet?

Steuerberechnung · mittel

Tempo

Wie wird der steuerpflichtige Erwerb vor Anwendung des Steuertarifs grundsätzlich gerundet?

Antwortmöglichkeiten 1. Auf volle 100 € nach unten 2. Auf volle 1.000 € nach oben 3. Auf volle 10 € kaufmännisch 4. Er wird überhaupt nicht gerundet

Richtige Antwort Auf volle 100 € nach unten

Erklärung Der steuerpflichtige Erwerb wird nach § 10 Abs. 1 ErbStG auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.

Rechtsgrundlage § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG