Wie wird der steuerpflichtige Erwerb vor Anwendung des Steuertarifs grundsätzlich gerundet?
Steuerberechnung · mittel
Tempo
Wie wird der steuerpflichtige Erwerb vor Anwendung des Steuertarifs grundsätzlich gerundet?
Antwortmöglichkeiten 1. Auf volle 100 € nach unten 2. Auf volle 1.000 € nach oben 3. Auf volle 10 € kaufmännisch 4. Er wird überhaupt nicht gerundet
Richtige Antwort Auf volle 100 € nach unten
Erklärung Der steuerpflichtige Erwerb wird nach § 10 Abs. 1 ErbStG auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG