Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist grundsätzlich zugleich der Bewertungsstichtag für das erworbene Vermögen.
Steuerentstehung und Stichtag · mittel
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Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist grundsätzlich zugleich der Bewertungsstichtag für das erworbene Vermögen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
Rechtsgrundlage § 11 ErbStG