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Erbschaftsteuer

Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist grundsätzlich zugleich der Bewertungsstichtag für das erworbene Vermögen.

Steuerentstehung und Stichtag · mittel

Tempo

Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist grundsätzlich zugleich der Bewertungsstichtag für das erworbene Vermögen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Richtig

Erklärung Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

Rechtsgrundlage § 11 ErbStG