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Erbschaftsteuer

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht wird grundsätzlich auch ausländisches Vermögen erfasst.

Persönliche Steuerpflicht · mittel

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Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht wird grundsätzlich auch ausländisches Vermögen erfasst.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Richtig

Erklärung Die unbeschränkte Steuerpflicht folgt grundsätzlich dem Weltvermögensprinzip und kann daher in- und ausländisches Vermögen erfassen.

Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 ErbStG