Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht wird grundsätzlich auch ausländisches Vermögen erfasst.
Persönliche Steuerpflicht · mittel
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Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht wird grundsätzlich auch ausländisches Vermögen erfasst.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Die unbeschränkte Steuerpflicht folgt grundsätzlich dem Weltvermögensprinzip und kann daher in- und ausländisches Vermögen erfassen.
Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 ErbStG