Umsatzsteuerkarussell & Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug bleibt für gutgläubige Unternehmer erhalten — entfällt bei Wissen/Wissen-müssen um Einbeziehung in MwSt-Betrug.
Tempo
1) Grundsatz
- Jeder Umsatz einer Lieferkette ist eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit (Optigen).
- Der Vorsteuerabzug eines redlichen Unternehmers bleibt erhalten, auch wenn ein vor- oder nachgelagerter Umsatz mit MwSt-Betrug behaftet ist, sofern der Unternehmer dies weder kannte noch kennen konnte.
2) Versagung bei Wissen / Wissen-müssen (Kittel)
- Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn objektive Umstände belegen, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb an einem in eine MwSt-Hinterziehung einbezogenen Umsatz beteiligte.
3) Anforderungen an den "guten Glauben" (BFH V R 48/04)
- Unternehmer muss alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind.
- Feststellungslast für die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der den Abzug Begehrende — einschließlich des Nichtwissens vom Tatplan.
4) Praxis-Dokumentation
- Identitätsprüfung des Geschäftspartners (HR-Auszug, USt-IdNr.-Bestätigung qualifiziert nach § 18e UStG, Gewerbeanmeldung).
- Plausibilitätsprüfung bei ungewöhnlichen Preisen, neuen Lieferanten, Bar-/Drittlandzahlungen, häufig wechselnden Vorlieferanten.
- Belegnachweise (z. B. Gelangensbestätigung bei ig. Lieferungen, Ausfuhrnachweis).