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Erbschaftsteuer

Erwachsenenadoption und Erbschaftsteuer

Steuerliche Folgen der schwachen Erwachsenenadoption bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Tempo

⇨ Schwache Erwachsenenadoption

► Grundsatz

Bei der schwachen Erwachsenenadoption bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen.

Steuerlich wird der Adoptierte dennoch gegenüber dem Adoptierenden wie ein leibliches Kind behandelt.

► Erbschaftsteuer

Der Adoptierte gehört gegenüber dem Adoptierenden zur Steuerklasse I.

Dies gilt auch bei einer Erwachsenenadoption.

Folgen:

► Leibliche Eltern

Auch gegenüber den leiblichen Eltern bleibt die Steuerklasse I bestehen.

Die Adoption führt insoweit zu keinem Verlust der steuerlichen Begünstigungen.

► Einkommensteuer

Die Erwachsenenadoption hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Einkommensteuer.

► Prüfungsschema

1. Liegt eine Erwachsenenadoption vor?

2. Schwache oder starke Adoption?

3. Erb- oder Schenkungsfall?

4. Steuerklasse nach § 15 ErbStG bestimmen.

► Prüfungsmerksatz

Erwachsenenadoption:

Erbschaftsteuerlich Kind.

Ertragsteuerlich grundsätzlich ohne Bedeutung.