Fundstelle

VermBDV

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen bei Einhaltung der Einkommensgrenzen; die Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

VermBDV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Arbeitnehmersparzulage ist keine steuerpflichtige Einnahme.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon