UStB 2026, 146
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsstand/Quelle BMF-Schreiben vom 01.04.2026 – III C 2 - S 7316/00022/007/023 – COO.7005.100.2.14510223. Die Finanzverwaltung hat in diesem Zusammenhang insbesondere die UStAE-Abschnitte 2.5, 2.10, 2.11, 3.2, 3.3, 3.4, 12.9, 15.2b, 15.2c, 15.15, 15.19, 15.21, 15.23, 15a.1, 15a.2 und 18.7c angepasst. Ergänzende Fundstelle: UStB 2026, 146.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
UStB 2026, 146 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aufteilungsgebot bei gemischt genutzten einheitlichen Gegenständen
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