UStAE Abschnitte 2.5, 2.10, 2.11, 3.2, 3.3, 3.4, 12.9, 15.2b, 15.2c, 15.15, 15.19, 15.21, 15.23, 15a.1, 15a.2 und 18.7c
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei Änderungen des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit im engeren Sinne ist nach neuer Verwaltungsauffassung grundsätzlich keine unentgeltliche Wertabgabe mehr anzunehmen. Stattdessen ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG unter Beachtung des § 44 UStDV zu prüfen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
UStAE Abschnitte 2.5, 2.10, 2.11, 3.2, 3.3, 3.4, 12.9, 15.2b, 15.2c, 15.15, 15.19, 15.21, 15.23, 15a.1, 15a.2 und 18.7c steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aufteilungsgebot bei gemischt genutzten einheitlichen Gegenständen
Passende Wissensbeiträge
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