Verwaltung

UStAE 3.5

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 3.5

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## Leasing (Abs. 17) Maßgeblich ist, ob der Zahlung eine eng verknüpfte Leistung gegenübersteht. - Nicht vertragsgemäße Nutzung / nachträglicher Minderwertausgleich: **echter Schadensersatz** (BFH 20.03.2013 – XI R 6/11). - Mehr-/Minderkilometer: **zusätzliches Entgelt oder Entgeltminderung**, je nach Zahlungsrichtung. - Restwertausgleich: **Entgeltanpassung**. - Verspätete Rückgabe / Nutzungsentschädigung: **Entgelt** für zusätzliche Nutzungszeit. - Nach Kündigung gezahlte künftige Leasingraten: **echter Schadensersatz**, weil Hauptleistungspflicht beendet und weitere Leistung unmöglich; **Ausnahme** Finanzierungsleasing als Lieferung (UStAE 3.5 Abs. 5).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 3.5 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 3.5 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach Kündigung gezahlte künftige Leasingraten: **echter Schadensersatz**, weil Hauptleistungspflicht beendet und weitere Leistung unmöglich; **Ausnahme** Finanzierungsleasing als Lieferung (UStAE 3.5 Abs. 5).

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