Verwaltung

UStAE 15a.5

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 15a

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompaktüberblick zu § 4 Nr. 9a UStG, Option nach § 9 UStG, Reverse Charge nach § 13b UStG sowie Vorsteuerabzug und Berichtigung nach §§ 15, 15a UStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 15a.5 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 15a und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Veräußerung eines Grundstücks ist grundsätzlich nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei, soweit der Umsatz unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.

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