Verwaltung

UStAE 14.7

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.7

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

UStAE 14.1 Abs. 6–8 grenzt die Pflicht zur E-Rechnung insbesondere danach ab, ob Leistungen zwischen inländischen Unternehmern für das Unternehmen ausgeführt werden, und nennt wichtige Ausnahmen sowie die Fälle, in denen für eine elektronische Rechnung die Zustimmung des Empfängers erforderlich ist.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 14.7 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.7 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • UStAE 14.1 Abs. 6–8 fasst zentrale Regeln zur Ausstellung von E-Rechnungen nach § 14 UStG zusammen.

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