UStAE 14.3 Abs. 4
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.3
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Eine Gutschrift wirkt im Übrigen nicht nur dann als Rechnung, wenn über die Leistung eines Unternehmers abgerechnet wird. Diese Leistung muss auch im Rahmen seines Unternehmens erbracht worden sein. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 14 Abs. 2 S. 5. Allerdings setzt § 14 Abs. 2 S. 1 eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 eines Unternehmers voraus. Hieran knüpft der nachfolgende S. 2 an, was durch die Verwendung des Personalpronomens „er“ deutlich wird. Schließlich verwendet § 14 Abs. 2 S. 5 die Formulierung „des Unternehmers“ und nicht „eines Unternehmers“, sodass auch diese Vorschrift erkennbar an § 14 Abs. 2 S. 1 und 2 anknüpft und damit eine Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 voraussetzt. Die FVerw vertritt allerdings die Auffassung, dass eine Gutschrift über eine Leistung eines Unternehmers, die nicht im Rahmen seines Unternehmens erbracht wird, ein F
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Worum geht es?
UStAE 14.3 Abs. 4 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.3 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
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