Verwaltung

UStAE 14.3

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.3

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

61 In den Fällen des unberechtigten Steuerausweises für nicht erbrachte Leistungen eines Unternehmers liegt ebenso ein Fall des § 14c Abs. 2 Nr. 2 vor. Entgegen BMF 19.8.2021, BStBl. I 2021, 1087 unter 2. sowie der → 24. Aufl. 2025 Rn. 61 liegt trotz gegebener Unternehmereigenschaft nach § 14 Abs. 2 S. 5 keine als Rechnung wirkende Gutschrift vor, wenn über eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (so nun auch BMF 8.7.2025, BStBl. I 2025, 1479 Rn. 11). Daher gilt auch für diesen Fall – wie im Fall der Abrechnung für Leistungen eines Nichtunternehmers (→ Rn. 60) –, dass eine Steuerschuld für den unberechtigten Ausweis der USt in einer Gutschrift nur aufgrund des § 14c Abs. 2 S. 2 entstehen kann (vgl. Erlewein DStR 2025, 2945). Folglich schuldet der Empfänger der Gutschrift die Steuer, obwohl über eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird, wenn er die Abrechnung mittels Gutschri

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Worum geht es?

UStAE 14.3 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.3 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

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