Verwaltung

UStAE 14.1 Abs. 6–8

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.1

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

UStAE 14.1 Abs. 6–8 fasst zentrale Regeln zur Ausstellung von E-Rechnungen nach § 14 UStG zusammen. Für die Einordnung eines Vereins ist damit besonders relevant, ob er im konkreten Umsatz als Unternehmer handelt und ob die Beteiligten im Inland ansässig sind. Der hier zugrunde gelegte Ausschnitt aus UStAE 14.1 Abs. 6–8 enthält jedoch keine konkrete Umsatzgrenze oder Übergangsgrenze für die E-Rechnungspflicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 14.1 Abs. 6–8 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 14.1 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • UStAE 14.1 Abs. 6–8 fasst zentrale Regeln zur Ausstellung von E-Rechnungen nach § 14 UStG zusammen.

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