Verwaltung

UStAE 13b.1 ff

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Leistender stellt netto, Empfänger schuldet die USt; Vorsteuerabzug gleichzeitig möglich.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 13b.1 ff steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Leistender Unternehmer stellt Netto-Rechnung mit Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

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