UStAE 13b.1 ff
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Leistender stellt netto, Empfänger schuldet die USt; Vorsteuerabzug gleichzeitig möglich.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
UStAE 13b.1 ff steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Leistender Unternehmer stellt Netto-Rechnung mit Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
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