Verwaltung

UStAE 13b

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## (3) Steuerschuldnerschaft Bei Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb der Insolvenz § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und UStAE 13b.1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beachten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 13b steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 13b und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bei Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb der Insolvenz § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG und UStAE 13b.1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beachten.

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