Verwaltung

UStAE 1.8

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.8

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## Sachzuwendungen an Personal (Abs. 9) Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen für privaten Personalbedarf können nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG steuerbar sein. Abgrenzung zu Arbeitslohn und Aufmerksamkeiten nach UStAE 1.8; die Ausnahmen bei Zuordnung/Vorsteuerabzug beachten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 1.8 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.8 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen für privaten Personalbedarf können nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG steuerbar sein. Abgrenzung zu Arbeitslohn und Aufmerksamkeiten nach UStAE 1.8; die Ausnahmen bei Zuordnung/Vorsteuerabzug beachten.

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