Verwaltung

UStAE 1.3

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.3

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

# UStAE 1.3 – Schadensersatz (Fassung 31.12.2025) ## Klausur-Prüfschema 1. Wer zahlt an wen und aus welchem Anlass? 2. Gibt es eine konkret identifizierbare Lieferung, sonstige Leistung, Duldung oder einen Verzicht als Gegenleistung? (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; UStAE 1.3 Abs. 1) 3. Falls keine Gegenleistung: echter, nicht steuerbarer Schadensersatz. 4. Falls Gegenleistung: steuerbarer Leistungsaustausch; Steuerbefreiung/Steuersatz ggf. gesondert prüfen. 5. Falls Rückabwicklung/Mangel: Entgeltminderung (§ 17 Abs. 1 UStG) abgrenzen. 6. Bei Leasing: Minderwertschaden vs. Mehrkilometer/Restwert/verspätete Rückgabe vs. künftige Raten unterscheiden. 7. Bei Abmahnung unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG prüfen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UStAE 1.3 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.3 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • # UStAE 1.3 – Schadensersatz (Fassung 31.12.2025)
  • Gibt es eine konkret identifizierbare Lieferung, sonstige Leistung, Duldung oder einen Verzicht als Gegenleistung? (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; UStAE 1.3 Abs. 1)

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