UStAE 1.2
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.2
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
# UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
UStAE 1.2 steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 1.2 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- # UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.