Fundstelle

UmwG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

GmbHG: Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Kapitalmaßnahmen, Liquidation sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

UmwG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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