Revision BFH VI R 21/25
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Hinweis zum Rechtsstand Gegen das Urteil des FG München ist Revision beim BFH unter VI R 21/25 anhängig. Die weitere höchstrichterliche Entwicklung sollte daher beobachtet werden.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Gegen das Urteil des FG München ist Revision beim BFH unter VI R 21/25 anhängig. Die weitere höchstrichterliche Entwicklung sollte daher beobachtet werden.
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