Verwaltung

R E 13b.14 ErbStR

Erbschaftsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Wann betrieblich genutzte oder überlassene Immobilien trotz operativer Nutzung schädliches Verwaltungsvermögen sein können – mit Fokus auf Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Teilübertragungen und Rechtsstellungswechsel nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R E 13b.14 ErbStR steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine Grundstücksüberlassung kann insbesondere begünstigt sein, wenn

Passende Wissensbeiträge

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