R E 13b.14 ErbStR
Erbschaftsteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Wann betrieblich genutzte oder überlassene Immobilien trotz operativer Nutzung schädliches Verwaltungsvermögen sein können – mit Fokus auf Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Teilübertragungen und Rechtsstellungswechsel nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R E 13b.14 ErbStR steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine Grundstücksüberlassung kann insbesondere begünstigt sein, wenn
Passende Wissensbeiträge
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