R E 13.4 Abs. 6 ErbStR 2019
Erbschaftsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2019
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Steuerbefreiung des Familienheims beim Erwerb von Todes wegen, zehnjährige Selbstnutzung, Nachversteuerung und Gestaltung durch lebzeitige Übertragung mit Rückforderungsrechten.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R E 13.4 Abs. 6 ErbStR 2019 steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2019 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Voraussetzung ist insbesondere, dass der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.