Verwaltung

R E 13.4 Abs. 6 ErbStR 2019

Erbschaftsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2019

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Steuerbefreiung des Familienheims beim Erwerb von Todes wegen, zehnjährige Selbstnutzung, Nachversteuerung und Gestaltung durch lebzeitige Übertragung mit Rückforderungsrechten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R E 13.4 Abs. 6 ErbStR 2019 steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2019 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Voraussetzung ist insbesondere, dass der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt.

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