Verwaltung

R B 186.1 ErbStR

Erbschaftsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Berechnung des Grundbesitzwerts im Ertragswertverfahren nach §§ 184 bis 188 BewG mit Mietwohngrundstück, gemischt genutztem Grundstück, Rohertrag, 20-Prozent-Grenze, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Vervielfältiger.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R B 186.1 ErbStR steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Ertragswertverfahren: Rechenfälle und vertiefende Prüfung

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