R 9.2 LStR
Lohnsteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Abgrenzung zwischen Erstausbildung und beruflicher Fortbildung: Wann Bildungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind, welche Kosten dazugehören und wie Fahrt- und Reisekosten behandelt werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 9.2 LStR steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Fortbildung und weitere Berufsausbildung: Werbungskosten
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.