Verwaltung

R 9.10 LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Praxisüberblick zur Entfernungspauschale nach § 9 EStG: 0,38 EUR ab 2026, maßgebliche Entfernung, Höchstbetrag, öffentliche Verkehrsmittel, Pkw, Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 9.10 LStR steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Entfernungspauschale berücksichtigt Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig und richtet sich nach der einfachen Entfernung – nicht nach Hin- und Rückweg.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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