Verwaltung

R 8.1 bis R 8.2 LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- § 8 EStG – Einnahmen und Bewertung von Sachbezügen - § 8 Abs. 2 EStG – Bewertung und 50-EUR-Freigrenze - § 8 Abs. 3 EStG – Belegschaftsrabatte und Rabattfreibetrag - § 8 Abs. 4 EStG – Zusätzlichkeitserfordernis - § 40 Abs. 2 EStG – Pauschalierung bestimmter Sachbezüge - § 2 SvEV – amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft - R 8.1 bis R 8.2 LStR

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 8.1 bis R 8.2 LStR steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Liegt überhaupt ein Sachbezug oder bereits eine Geldleistung vor?

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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