Verwaltung

R 7.4 Abs. 11 EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Überblick zur Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei vermieteten Gebäuden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 7.4 Abs. 11 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterkategorie: Gebäude und außergewöhnliche Abnutzung

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Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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