Verwaltung

R 6.3 EStR 2012

Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Herstellungskosten erfassen Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands. Der Beitrag erklärt Abgrenzung, Aktivierungspflichten und -wahlrechte, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen sowie Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 6.3 EStR 2012 steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für

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