R 6.3 EStR 2012
Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Herstellungskosten erfassen Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands. Der Beitrag erklärt Abgrenzung, Aktivierungspflichten und -wahlrechte, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen sowie Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 6.3 EStR 2012 steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für
Passende Wissensbeiträge
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