R 46.1 EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei Arbeitnehmern ist zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung zu unterscheiden. Eine Pflichtveranlagung setzt einen gesetzlichen Tatbestand des § 46 Abs. 2 EStG voraus; eine Antragsveranlagung kann der Arbeitnehmer grundsätzlich freiwillig beantragen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 46.1 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei Arbeitnehmern gibt es zwei Formen der Einkommensteuerveranlagung:
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