R 42b Abs. 2 LStR 2027-E
Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Regelungen für die Tarifermäßigung nach § 34 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren wurden infolge der Abschaffung der Ermäßigung gestrichen (R 39b.6 LStR 2027-E, R 42b Abs. 2 LStR 2027-E).
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Worum geht es?
R 42b Abs. 2 LStR 2027-E steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Regelungen für die Tarifermäßigung nach § 34 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren wurden infolge der Abschaffung der Ermäßigung gestrichen (R 39b.6 LStR 2027-E, R 42b Abs. 2 LStR 2027-E).
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