R 41.2 LStR 2027-E
Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der Großbuchstabe „U“ ist für Zeiten, in denen Qualifizierungsgeld bezogen wurde, nicht einzutragen (R 41.2 LStR 2027-E).
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Worum geht es?
R 41.2 LStR 2027-E steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Großbuchstabe „U“ ist für Zeiten, in denen Qualifizierungsgeld bezogen wurde, nicht einzutragen (R 41.2 LStR 2027-E).
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