Verwaltung

R 4.4 EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zur steuerlichen Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG: Rückwärtsberichtigung offener Jahre, Korrektur im ersten offenen Schlussbilanzjahr bei bestandskräftigen Veranlagungen, Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs und Abgrenzung zur Bilanzänderung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 4.4 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • B. Korrektur der Steuerbilanz nach einer Betriebsprüfung und Abweichungen zur Handelsbilanz

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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