Verwaltung

R 4.2 Abs. 3, 5 und 8 EStR 2012

Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1–1b EStG regelt die Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgangspunkt sind grundsätzlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert, vermindert insbesondere um AfA und weitere steuerliche Abzüge.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 4.2 Abs. 3, 5 und 8 EStR 2012 steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2012 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bewertungsmaßstab für abnutzbares Anlagevermögen

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