Verwaltung

R 4.12 Abs. 1 EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer. Die Änderung betrifft Arbeitnehmer, Unternehmer, Familienheimfahrten und die Mobilitätsprämie.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 4.12 Abs. 1 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • : 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,35 € ab dem 21. Kilometer.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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