R 39b.8 LStR 2027-E
Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Beim permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich werden nun auch der Beitragszuschlag für Kinderlose und der Beitragsabschlag (§ 55 Abs. 3 SGB XI) für das zweite bis fünfte Kind (§ 55 Abs. 3 Satz 4 SGB XI) in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Zudem wird das neu eingeführte Qualifizierungsgeld in die entsprechenden Ausschlusstatbestände aufgenommen (R 39b.8 LStR 2027-E).
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 39b.8 LStR 2027-E steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für geänderte Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2027 beschlossen. Die seit 2023 geltenden Richtlinien werden damit an Gesetzesänderungen und Rechtsprechung angepasst und konkretisiert.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.