Verwaltung

R 21.2 EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zu Werbungskosten nach §§ 9, 21 EStG: Vermietungsabsicht, Leerstand, verbilligte Vermietung, Erhaltungs-/Herstellungskosten, nachträgliche Werbungskosten und Miteigentum.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 21.2 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Werbungskosten werden grundsätzlich im Kalenderjahr des Abflusses berücksichtigt (§ 11 Abs. 2 EStG).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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