R 21.1 EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zu Werbungskosten nach §§ 9, 21 EStG: Vermietungsabsicht, Leerstand, verbilligte Vermietung, Erhaltungs-/Herstellungskosten, nachträgliche Werbungskosten und Miteigentum.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 21.1 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Werbungskosten werden grundsätzlich im Kalenderjahr des Abflusses berücksichtigt (§ 11 Abs. 2 EStG).
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