Verwaltung

R 2.3 Abs. 1 GewStR

Gewerbesteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Hinweise zum Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Kapitalgesellschaften, insbesondere bei Vorgesellschaften, vermögensverwaltender Tätigkeit, Übernahme eines Gewerbebetriebs, Verwaltung des Stammkapitals und Organschaft.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 2.3 Abs. 1 GewStR steht in steuerstoff für Gewerbesteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

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