R 2.3 Abs. 1 GewStR
Gewerbesteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Hinweise zum Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Kapitalgesellschaften, insbesondere bei Vorgesellschaften, vermögensverwaltender Tätigkeit, Übernahme eines Gewerbebetriebs, Verwaltung des Stammkapitals und Organschaft.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 2.3 Abs. 1 GewStR steht in steuerstoff für Gewerbesteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister
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