R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 5 LStR 2027-E
Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Entwurf der LStR 2027: geplante Änderungen bei Aufwandsentschädigungen, Sachleistungen, Parkplätzen und Lohnsteuerverfahren. Die Zustimmung des Bundesrats steht laut Beitrag noch aus.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 5 LStR 2027-E steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 2027 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für geänderte Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2027 beschlossen. Die seit 2023 geltenden Richtlinien werden damit an Gesetzesänderungen und Rechtsprechung angepasst und konkretisiert.
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