Gesetz

§ 9b Abs. 1 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 6 EStG enthält die zentralen steuerlichen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen. Die Norm regelt insbesondere Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwertabschreibungen, Rückstellungen, Entnahmen und Einlagen, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Buchwertübertragungen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 9b Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 6 EStG ist die zentrale steuerliche Bewertungsvorschrift für Wirtschaftsgüter und Schulden des Betriebsvermögens.

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