§§ 99, 109, 151, 158 bis 175, 176 bis 198 und 199 bis 203 BewG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vollständiges Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer nach R E 10.1 ErbStR mit getrennter Betrachtung der einzelnen Nachlassgegenstände.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 99, 109, 151, 158 bis 175, 176 bis 198 und 199 bis 203 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR
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