§ 94 BetrVG
Vorschrift im Betriebsverfassungsgesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Besteht ein Betriebsrat, unterliegen Personalfragebögen grundsätzlich der Mitbestimmung nach § 94 BetrVG.
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Worum geht es?
§ 94 BetrVG steht in steuerstoff für Vorschrift im Betriebsverfassungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Besteht ein Betriebsrat, unterliegen Personalfragebögen grundsätzlich der Mitbestimmung nach § 94 BetrVG.
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