§ 9 Abs. 6 Satz 1 bis 5 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
► 5. § 9 Abs. 6 EStG ist nicht direkt übertragbar Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG.
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Worum geht es?
§ 9 Abs. 6 Satz 1 bis 5 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ► 5. § 9 Abs. 6 EStG ist nicht direkt übertragbar
- Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG.
- § 9 Abs. 6 EStG betrifft den Werbungskostenabzug beim Kind.
- Eine gesetzliche Verweisung von § 32 Abs. 4 EStG auf § 9 Abs. 6 EStG fehlt.
- Dass der BFH auch im Kindergeldrecht eine Mindestdauer von einem Jahr verlangt, folgt daher eigenständig aus Sinn und Zweck des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und nicht aus einer Anwendung des § 9 Abs. 6 EStG.
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