§ 82b EStDV
Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Grundregel - Erhaltungsaufwand ist grundsätzlich sofort abzugsfähig oder kann unter den Voraussetzungen des § 82b EStDV verteilt werden. - AK, HK und anschaffungsnahe HK erhöhen dagegen die AfA-Bemessungsgrundlage.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 82b EStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Erhaltungsaufwand ist grundsätzlich sofort abzugsfähig oder kann unter den Voraussetzungen des § 82b EStDV verteilt werden.
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