Gesetz

§ 82b EStDV

Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1. Grundregel - Erhaltungsaufwand ist grundsätzlich sofort abzugsfähig oder kann unter den Voraussetzungen des § 82b EStDV verteilt werden. - AK, HK und anschaffungsnahe HK erhöhen dagegen die AfA-Bemessungsgrundlage.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 82b EStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Erhaltungsaufwand ist grundsätzlich sofort abzugsfähig oder kann unter den Voraussetzungen des § 82b EStDV verteilt werden.

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