Gesetz

§ 8 SGB IV

Vorschrift im Sozialgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Überblick zu Gleichbehandlung, Mindestlohn, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Überstunden, Mutterschutz, Elternzeit und Kündigungsschutz bei geringfügiger Beschäftigung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 8 SGB IV steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und eine Form der Teilzeitbeschäftigung. Minijobber sind Arbeitnehmer – keine freien Mitarbeiter. Arbeitsrechtlich gelten grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie bei anderen Beschäftigten.

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